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Weiterbildung

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Mofa (Kat. M)

Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dürfen ab 14 Jahren, nach ablegen einer theoretischen Prüfung, gefahren werden. AutofahrerInnen müssen keine zusätzliche Prüfung machen.

Wie gehe ich vor:

  • Beim kantonalen Amt für Strassenverkehr oder beim Fahrschulzentrum das Formular zur Erteilung eines Lernfahrausweises anfordern und ausfüllen.
  • Theorie-Lernmaterial studieren.
  • Wenn der Stoff sattelfest sitzt, Anmeldung zur theoretischen Prüfung auf dem kantonalen Amt für Strassenverkehr und Theorieprüfung ablegen.









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