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Weiterbildung

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Motorrad (Kat. A1 und A)

A1: 50 cm³ max 11 kW | 125 cm³ max 11 kW
A: bis 25 kW | ab 25 kW (ab 25 Jahren direkt möglich)



Unterkategorie A1 ab 16 Jahren

Zweirädriges Motorrad/Roller der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen, mit max. 50 cm³ und max. 11 kW. Gilt bei Erreichen des 18. Altersjahrs auch für Motorräder/Roller bis 125 cm³

Unterkategorie A1 ab 18 Jahren

Motorräder/Roller bis 125 cm³, Leistung max. 11 kW

Unterkategorie A1 ab 18 Jahren mit Kategorie B Ausweis

Motorräder/Roller bis 125 cm³, Leistung max. 11 kW
  • Praktische Grundschulung 8 Stunden
  • Keine Prüfung

Kategorie A ab 18 Jahren, beschränkt

Motorräder/Roller mit einer Leistung von max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg
Wer im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht.

Kategorie A ab 18 Jahren, beschränkt, Für Besitzer des Ausweises Kategorie A1

Motorräder/Roller mit einer Leistung von max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg

Kategorie A ab 25 Jahren, unbeschränkt, Direkteinstieg

Motorräder/Roller mit einer Leistung von über 25 kW und max. 0.16 kW/kg
Wer im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht.

Wichtig

  • Die praktische Grundschulung muss innerhalb von 4 Monaten, ab Ausstelldatum des Lernfahrausweises absolviert und vom Motorrad-Fahrlehrer bestätigt werden.
  • Fahren mit dem Lernfahrausweis während maximal 16 Monaten.
  • Wird die praktische Prüfung nicht innerhalb der festgelegten 16 Monate absolviert, muss ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden und die Theorieprüfung, insofern man nicht schon im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B ist, wiederholt werden. Der Lernfahrausweis kann nicht verlängert werden. Es werden maximal 2 Lehrfahrausweise ausgegeben.






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